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Fish in Germany
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Aal

Aal

Anguilla anguilla

EN: European Eel

2 · Stark gefährdet
Maximale Größe
130 cm
Gewässer
27

Merkmale

Schlangenartig langgestreckter Körper mit kleinen Schuppen, lange Rücken- und Afterflosse, heller Bauch und dunkler Rücken.

Lebensraum

Flüsse, Seen, Teiche und Kanäle; nachts aktiv, tagsüber im Schlamm oder zwischen Steinen verborgen.

Rote Liste Deutschland

2 · Stark gefährdet

In Deutschland stark zurückgegangen oder bereits stark reduziert.

Der Aal pflanzt sich nicht im Süßwasser fort und wird deshalb in der Roten Liste der marinen Fische bewertet.

Rote Liste der marinen Fische:
Thiel et al. 2025 · Rote-Liste-Zentrum
IUCN weltweit:
CR · Vom Aussterben bedroht

Fangbestimmungen nach Bundesland

Darf ich ihn behalten?
Bundesland Mindestmaß Schonzeit Hinweise
Baden-Württemberg 50 cm 15.09.–01.03.

Gilt nur im Rhein und seinem Gewässersystem.

Gilt nicht im Bodensee; dort gelten eigene Regeln.

Bayern 50 cm 01.10.–31.12.

Gilt nur in den Einzugsgebieten von Elbe, Rhein und Weser.

Die Bezirke können abweichende Regeln erlassen.

Berlin 50 cm keine

Höchstens 3 Aale und Zander zusammen pro Person und Fangtag.

Brandenburg 50 cm keine

Höchstens 3 Fische pro Tag.

Höchstens 3 Aale pro Fangtag mit der Handangel.

Bremen 45 cm keine
Hamburg 45–75 cm keine

Höchstens 3 Fische pro Tag.

Entnahmefenster: Nur Fische zwischen Mindest- und Höchstmaß dürfen entnommen werden.

Hessen 50–70 cm 15.09.–01.03.

Entnahmefenster: Nur Fische zwischen Mindest- und Höchstmaß dürfen entnommen werden.

Mecklenburg-Vorpommern 50 cm 01.12.–28.02.

Schonzeit gilt nur für die Handangel.

Werte für Binnengewässer; an der Küste gilt die Küstenfischereiverordnung.

Niedersachsen 35 cm keine

28 cm in den Landkreisen Leer, Aurich, Friesland, Wittmund, Ammerland, Wesermarsch, Cuxhaven, Stade und in Emden und Wilhelmshaven.

Werte für Binnengewässer; an der Küste gelten eigene Regeln.

Nordrhein-Westfalen 50 cm keine

Schonzeit 01.10.–01.03. nur im Rheinhauptstrom.

Rheinland-Pfalz 50 cm keine

In vielen Gewässern (u. a. Rhein, Mosel, Lahn) gelten zusätzlich Gewässerschonzeiten.

Saarland 50 cm keine

Nachtangeln ist verboten.

Sachsen 50 cm keine

01.02.–30.04.: Angeln mit Raubfischködern verboten.

Sachsen-Anhalt 50 cm keine

Für einzelne Gewässer kann die obere Fischereibehörde abweichende Mindestmaße zulassen.

Schleswig-Holstein 50 cm keine

Werte für Binnengewässer; an der Küste gilt die Küstenfischereiverordnung.

Thüringen 50 cm 01.11.–28.02.

Höchstens 2 Fische pro Tag.

Höchstens 2 Aale pro Fangtag mit der Handangel.

Alle Bundesländer vergleichen

Landesweite Regeln für Angler, Stand 24.10.2026, ohne Gewähr. Vereine und Gewässer können strengere Regeln festlegen; maßgeblich ist der Verordnungstext.

Gewässer

Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Rhein Elbe Donau Oder Weser Ems Main Mosel Neckar Havel Spree Saale Isar Inn Finowkanal Oder-Havel-Kanal Main-Donau-Kanal Mittellandkanal Bodensee Chiemsee Ammersee Starnberger See Müritz Steinhuder Meer Scharmützelsee Schwielochsee Senftenberger See

Karte: Natural Earth (public domain); © OpenStreetMap contributors (ODbL)

Erwartetes Vorkommen, abgeleitet aus den Fischregionen der Gewässer, dem Gewässertyp und den Bundesländern, in denen die Art lebt, und mit GBIF-Nachweisen abgeglichen — kein Nachweis.