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Fish in Germany
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Äsche

Äsche

Thymallus thymallus

EN: Grayling

2 · Stark gefährdet
Maximale Größe
55 cm
Gewässer
8

Merkmale

Große, bunte, segelartige Rückenflosse, schlanker silbriger Körper, kleine unterständige Mundöffnung.

Lebensraum

Schnell fließende, sauerstoffreiche Flüsse und Bäche mit kiesigem Grund.

Rote Liste Deutschland

2 · Stark gefährdet

In Deutschland stark zurückgegangen oder bereits stark reduziert.

Rote Liste der Süßwasserfische:
Freyhof et al. 2023 · Rote-Liste-Zentrum
IUCN weltweit:
LC · Nicht gefährdet

Fangbestimmungen nach Bundesland

Darf ich ihn behalten?
Bundesland Mindestmaß Schonzeit Hinweise
Baden-Württemberg 30 cm 01.02.–30.04.

Gilt nicht im Bodensee; dort gelten eigene Regeln.

Bayern 35 cm 01.01.–30.04.

Die Bezirke können abweichende Regeln erlassen.

Berlin 30 cm 01.12.–31.05.
Brandenburg 30 cm 01.12.–31.05.
Bremen 35 cm 01.03.–15.05.
Hamburg keine 01.01.–15.05.

Entnahmefenster: Nur Fische zwischen Mindest- und Höchstmaß dürfen entnommen werden.

Hessen 30–45 cm 01.03.–15.05.

Entnahmefenster: Nur Fische zwischen Mindest- und Höchstmaß dürfen entnommen werden.

Mecklenburg-Vorpommern 30 cm keine

Werte für Binnengewässer; an der Küste gilt die Küstenfischereiverordnung.

Niedersachsen 30 cm 01.03.–15.05.

Werte für Binnengewässer; an der Küste gelten eigene Regeln.

Nordrhein-Westfalen 30 cm 01.03.–30.04.

In festgelegten Gewässerabschnitten zusätzlich ganzjährig geschont.

Rheinland-Pfalz 30 cm 15.02.–30.04.

In vielen Gewässern (u. a. Rhein, Mosel, Lahn) gelten zusätzlich Gewässerschonzeiten.

Saarland 30 cm 01.03.–30.04.

Nachtangeln ist verboten.

Sachsen 35 cm 01.01.–15.06.

01.02.–30.04.: Angeln mit Raubfischködern verboten.

Sachsen-Anhalt 30 cm 01.12.–15.05.

Für einzelne Gewässer kann die obere Fischereibehörde abweichende Mindestmaße zulassen.

Schleswig-Holstein 35 cm 01.01.–30.04.

Werte für Binnengewässer; an der Küste gilt die Küstenfischereiverordnung.

Thüringen 35 cm 01.02.–31.05.

Alle Bundesländer vergleichen

Landesweite Regeln für Angler, Stand 24.10.2026, ohne Gewähr. Vereine und Gewässer können strengere Regeln festlegen; maßgeblich ist der Verordnungstext.

Gewässer

Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Elbe Oder Ems Mosel Havel Spree Finowkanal Oder-Havel-Kanal Main-Donau-Kanal Mittellandkanal Bodensee Chiemsee Ammersee Starnberger See Müritz Steinhuder Meer Scharmützelsee Schwielochsee Senftenberger See Rhein Donau Weser Main Neckar Saale Isar Inn

Karte: Natural Earth (public domain); © OpenStreetMap contributors (ODbL)

Erwartetes Vorkommen, abgeleitet aus den Fischregionen der Gewässer, dem Gewässertyp und den Bundesländern, in denen die Art lebt, und mit GBIF-Nachweisen abgeglichen — kein Nachweis.