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Fish in Germany
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Hecht

Hecht

Esox lucius

EN: Northern Pike

* · Ungefährdet
Maximale Größe
150 cm
Gewässer
27

Merkmale

Langgestreckter Körper, Rückenflosse weit hinten, entenartig abgeflachte Schnauze, grünlich gefärbt mit hellen Flecken.

Lebensraum

Stehende und langsam fließende Gewässer mit Wasserpflanzen.

Rote Liste Deutschland

* · Ungefährdet

In Deutschland nicht gefährdet.

Rote Liste der Süßwasserfische:
Freyhof et al. 2023 · Rote-Liste-Zentrum
IUCN weltweit:
LC · Nicht gefährdet

Fangbestimmungen nach Bundesland

Darf ich ihn behalten?
Bundesland Mindestmaß Schonzeit Hinweise
Baden-Württemberg 50 cm 15.02.–15.05.

Im Main: 50 cm, Schonzeit 01.02.–30.04.

Gilt nicht im Bodensee; dort gelten eigene Regeln.

Bayern 50 cm 15.02.–30.04.

Die Bezirke können abweichende Regeln erlassen.

Berlin 45 cm 01.01.–30.04.

01.01.–30.04.: keine Köderfischsenken und Raubfischköder.

Brandenburg 45 cm 01.02.–31.03.
Bremen 60 cm 01.02.–15.05.

01.02.–15.05.: kein Spinnfischen, keine Köderfische.

Hamburg 45–75 cm 01.02.–31.05.

Höchstens 2 Fische pro Tag.

Entnahmefenster: Nur Fische zwischen Mindest- und Höchstmaß dürfen entnommen werden.

Hessen 50–90 cm 01.02.–15.04.

Entnahmefenster: Nur Fische zwischen Mindest- und Höchstmaß dürfen entnommen werden.

Mecklenburg-Vorpommern 45 cm keine

Werte für Binnengewässer; an der Küste gilt die Küstenfischereiverordnung.

Niedersachsen 40 cm 01.02.–15.04.

Werte für Binnengewässer; an der Küste gelten eigene Regeln.

Nordrhein-Westfalen 45 cm 15.02.–30.04.
Rheinland-Pfalz 50 cm 01.02.–31.05.

In vielen Gewässern (u. a. Rhein, Mosel, Lahn) gelten zusätzlich Gewässerschonzeiten.

Saarland 50 cm 15.02.–31.05.

Nachtangeln ist verboten.

Sachsen 50 cm 01.02.–30.04.

01.02.–30.04.: Angeln mit Raubfischködern verboten.

Sachsen-Anhalt 50 cm 15.02.–30.04.

Für einzelne Gewässer kann die obere Fischereibehörde abweichende Mindestmaße zulassen.

Schleswig-Holstein 45 cm 15.02.–15.04.

Werte für Binnengewässer; an der Küste gilt die Küstenfischereiverordnung.

Thüringen 50 cm 15.02.–30.04.

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Landesweite Regeln für Angler, Stand 24.10.2026, ohne Gewähr. Vereine und Gewässer können strengere Regeln festlegen; maßgeblich ist der Verordnungstext.

Gewässer

Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Rhein Elbe Donau Oder Weser Ems Main Mosel Neckar Havel Spree Saale Isar Inn Finowkanal Oder-Havel-Kanal Main-Donau-Kanal Mittellandkanal Bodensee Chiemsee Ammersee Starnberger See Müritz Steinhuder Meer Scharmützelsee Schwielochsee Senftenberger See

Karte: Natural Earth (public domain); © OpenStreetMap contributors (ODbL)

Erwartetes Vorkommen, abgeleitet aus den Fischregionen der Gewässer, dem Gewässertyp und den Bundesländern, in denen die Art lebt, und mit GBIF-Nachweisen abgeglichen — kein Nachweis.