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Fish in Germany
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Elbe

Fluss

Die Elbe entwässert weite Teile Mitteldeutschlands und ist eines der letzten weitgehend unverbauten Flussysteme Europas.

Flusssystem
Elbe
Länge
1094 km
Arten
40
Gefährdet (Rote Liste)
10

Quelle: www.fgg-elbe.de

Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Rhein Donau Oder Weser Ems Main Mosel Neckar Havel Spree Saale Isar Inn Finowkanal Oder-Havel-Kanal Main-Donau-Kanal Mittellandkanal Bodensee Chiemsee Ammersee Starnberger See Müritz Steinhuder Meer Scharmützelsee Schwielochsee Senftenberger See Elbe

Karte: Natural Earth (public domain); © OpenStreetMap contributors (ODbL)

Angeln hier

Neben dem Fischereischein brauchst du eine Angelkarte (Erlaubnisschein) des Fischereiberechtigten für das Gewässer.

Sachsen

Gastschein ohne Wohnsitz in DE

Gastfischereischein ohne Prüfung für Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb Deutschlands, ein Monat.

Fischereischein SächsFischG SächsFischVO

Sachsen-Anhalt

Kein Touristenschein

Kein Touristenfischereischein. Fischereischeine anderer Bundesländer werden anerkannt.

Fischereischein FischG LSA FischO LSA

Brandenburg

Ausnahmen statt Touristenschein

Kein Touristenschein: Mit der Friedfischangel braucht niemand einen Fischereischein, ebenso Gäste ohne Wohnsitz in Deutschland bei kurzem Aufenthalt. Fischereiabgabe und Angelkarte sind trotzdem nötig.

Fischereischein BbgFischG BbgFischO

Mecklenburg-Vorpommern

Touristenschein für alle

Touristenfischereischein ohne Prüfung für alle, bis zu 28 Tage, verlängerbar; auch online erhältlich.

Fischereischein LFischG M-V BiFVO M-V

Niedersachsen

Kein Fischereischein vorgeschrieben

Kein gesetzlicher Fischereischein nötig: Personalausweis und Erlaubnisschein des Gewässerinhabers genügen. Viele Vereine verlangen trotzdem die Fischerprüfung.

Fischereischein Nds. FischG BiFischO

Hamburg

Gastschein ohne Wohnsitz in DE

Befristeter Fischereischein bis Jahresende für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland mit Angelschein ihres Heimatlandes. Prüfungsfreie Scheine anderer Länder gelten nicht.

Fischereischein HmbFAnG HmbFAnGDVO

Schleswig-Holstein

Touristenschein für alle

Urlauberfischereischein ohne Prüfung für alle, bis zu 28 Tage, zweimal im Jahr.

Fischereischein LFischG BiFVO

Art Sachsen Sachsen-Anhalt Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Hamburg Schleswig-Holstein
Aal 50 cm 50 cm 50 cm 50 cm · 01.12.–28.02. 35 cm 45–75 cm 50 cm
Aland — — 30 cm — — — —
Barbe — — 40 cm · 01.05.–31.07. — — — —
Barsch keine Regel keine Regel keine Regel 17 cm keine Regel 10–35 cm keine Regel
Bitterling — — Ganzjährig geschont — — — —
Finte — — Ganzjährig geschont — — — —
Flussneunauge — — Ganzjährig geschont — — — —
Groppe — — Ganzjährig geschont — — — —
Gründling — — Ganzjährig geschont — — — —
Hasel — — 15 cm — — — —
Hecht 50 cm · 01.02.–30.04. 50 cm · 15.02.–30.04. 45 cm · 01.02.–31.03. 45 cm 40 cm · 01.02.–15.04. 45–75 cm · 01.02.–31.05. 45 cm · 15.02.–15.04.
Karpfen 40 cm 35 cm 35 cm 40 cm keine Regel 35 cm 35 cm
Lachs — — Ganzjährig geschont — — — —
Meerforelle — — Ganzjährig geschont — — — —
Meerneunauge — — Ganzjährig geschont — — — —
Nase — — Ganzjährig geschont — — — —
Quappe — — 30 cm — — — —
Rapfen — — 40 cm · 01.04.–30.06. — — — —
Schleie — — 25 cm — — — —
Schmerle — — Ganzjährig geschont — — — —
Schneider — — Ganzjährig geschont — — — —
Steinbeißer — — Ganzjährig geschont — — — —
Stint — — Ganzjährig geschont — — — —
Weißflossengründling — — Ganzjährig geschont — — — —
Wels keine Regel keine Regel keine Regel 70 cm · 01.05.–30.06. 50 cm keine Regel keine Regel
Zander 50 cm · 01.02.–31.05. 50 cm · 15.02.–31.05. 45 cm · 01.04.–31.05. 45 cm 35 cm · 15.03.–30.04. 45–75 cm · 01.02.–31.05. 45 cm · 15.03.–15.05.
Zope — — 20 cm · 01.03.–31.05. — — — —
Zährte — — Ganzjährig geschont — — — —

Mindestmaß · Schonzeit je Bundesland; eine Spanne ist ein Entnahmefenster. Landesweite Regeln für Angler, Stand 24.10.2026, ohne Gewähr. Vereine und Gewässer können strengere Regeln festlegen; maßgeblich ist der Verordnungstext.

Fischarten in diesem Gewässer

Erwartetes Vorkommen, abgeleitet aus den Fischregionen dieses Gewässers (Barbenregion, Brachsenregion, and Mündung (Kaulbarsch-Flunder-Region)), dem Gewässertyp und den Bundesländern, in denen die Art lebt, und mit GBIF-Nachweisen abgeglichen — kein Nachweis für dieses Gewässer.

Bestandsdaten

Noch keine veröffentlichten Bestandsdaten. Die Daten werden automatisch aus offiziellen Quellen übernommen und nach Prüfung freigegeben.