Zum Inhalt springen
Fish in Germany
← Zurück zu den Gewässern

Weser

Fluss

Die Weser entsteht aus Werra und Fulda und mündet bei Bremerhaven in die Nordsee.

Flusssystem
Weser
Länge
744 km
Arten
42
Gefährdet (Rote Liste)
10

Quelle: www.fgg-weser.de

Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Rhein Elbe Donau Oder Ems Main Mosel Neckar Havel Spree Saale Isar Inn Finowkanal Oder-Havel-Kanal Main-Donau-Kanal Mittellandkanal Bodensee Chiemsee Ammersee Starnberger See Müritz Steinhuder Meer Scharmützelsee Schwielochsee Senftenberger See Weser

Karte: Natural Earth (public domain); © OpenStreetMap contributors (ODbL)

Angeln hier

Neben dem Fischereischein brauchst du eine Angelkarte (Erlaubnisschein) des Fischereiberechtigten für das Gewässer.

Niedersachsen

Kein Fischereischein vorgeschrieben

Kein gesetzlicher Fischereischein nötig: Personalausweis und Erlaubnisschein des Gewässerinhabers genügen. Viele Vereine verlangen trotzdem die Fischerprüfung.

Fischereischein Nds. FischG BiFischO

Hessen

Gastschein ohne Wohnsitz in DE

Besucherfischereischein ohne Prüfung für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland, einen Monat pro Jahr.

Fischereischein HFischG HFischV

Nordrhein-Westfalen

Gastschein ohne Wohnsitz in DE

Ausländerfischereischein ohne Prüfung für Personen, die nicht oder höchstens ein Jahr in Deutschland gemeldet sind; online erhältlich.

Fischereischein LFischG LFischVO

Bremen

Kein Touristenschein

Kein Touristenfischereischein. Fischereischeine anderer Bundesländer und der EU-Staaten gelten.

Fischereischein BremFiG Bremische Binnenfischereiverordnung

Art Niedersachsen Hessen Nordrhein-Westfalen Bremen
Aal 35 cm 50–70 cm · 15.09.–01.03. 50 cm 45 cm
Barsch keine Regel keine Regel keine Regel 15 cm · 01.02.–15.05.
Hecht 40 cm · 01.02.–15.04. 50–90 cm · 01.02.–15.04. 45 cm · 15.02.–30.04. 60 cm · 01.02.–15.05.
Karpfen keine Regel 45–60 cm · 15.03.–31.05. 35 cm keine Regel
Wels 50 cm keine Regel keine Regel keine Regel
Zander 35 cm · 15.03.–30.04. 50 cm 40 cm · 01.04.–31.05. 40 cm · 01.02.–15.05.
Äsche 30 cm · 01.03.–15.05. 30–45 cm · 01.03.–15.05. 30 cm · 01.03.–30.04. 35 cm · 01.03.–15.05.

Mindestmaß · Schonzeit je Bundesland; eine Spanne ist ein Entnahmefenster. Landesweite Regeln für Angler, Stand 24.10.2026, ohne Gewähr. Vereine und Gewässer können strengere Regeln festlegen; maßgeblich ist der Verordnungstext.

Fischarten in diesem Gewässer

Erwartetes Vorkommen, abgeleitet aus den Fischregionen dieses Gewässers (Äschenregion, Barbenregion, Brachsenregion, and Mündung (Kaulbarsch-Flunder-Region)), dem Gewässertyp und den Bundesländern, in denen die Art lebt, und mit GBIF-Nachweisen abgeglichen — kein Nachweis für dieses Gewässer.

Bestandsdaten

Noch keine veröffentlichten Bestandsdaten. Die Daten werden automatisch aus offiziellen Quellen übernommen und nach Prüfung freigegeben.